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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) TAUCHKURSE

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Divers-Indoor/Yneep GmbH, nachstehend „Divers“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt. Die AGB gelten auch für Rechtsgeschäfte, die auf dem Weg der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt wurden.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Das Divers bietet Tauchkurse, Trainings und Seminare (nachfolgend „Kurse“ genannt) an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird vom Divers unter anderem in seinen Geschäftsräumen, auf seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

3. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages
3.1 Die Anmeldung zu einem Kurs kann schriftlich, per Email oder über das Internet erfolgen. Der Vertrag kommt durch die ausgefüllte und unterschriebene Kursanmeldung oder per Online-Anmeldung  (www.divers-indoor.de) zustande.
3.2 Die Anmeldung schließt die Anerkennung der AGB durch den Teilnehmer ein. Diese werden mit der Anmeldung Bestandteil des Vertrags zwischen dem Divers und dem Teilnehmer.
3.3 Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Entrichtung des Kurspreises.
3.4 Für die Stornierung einer Kursanmeldung gelten folgende Stornobedindungen/Gebühren:

Bis 30 Tage vor Kursbeginn: 30% des Kurspreises
29. bis 15. Tag vor Kursbeginn: 50% des Kurspreises
14. bis 8. Tag vor Kursbeginn: 70% des Kurspreises
Ab dem 7. Tag vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen: 100% des Kurspreis

3.5 Bei einer Gruppenanmeldung schließt das Divers mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
3.6 Das Divers behält sich vor, bis einen Tag vor Kursbeginn, die Durchführung eines Kurses nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diesen Kurs so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diesen Kurs, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Der gezahlte Kurspreis wird in diesem Fall vom Divers zurückerstattet.

4. Vertragsdauer, Preise, Zahlungsmodalitäten
4.1 Der Vertrag beginnt zum spezifisch oder individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Die Kurspreise richten sich nach der aktuellen Kurspreisliste des Divers zum Zeitpunkt der Kursanmeldung.
4.3 Die Kurspreise verstehen sich inklusive des zur Zeit der Leistungserbringung geltenden Mehrwertsteuersatzes.
4.4 Kurspreise können ohne Einhaltung einer Frist erhöht werden. Eine solche Kurspreiserhöhung hat jedoch keine Auswirkungen auf bereits bestehende Kursanmeldungen.
4.5 Der Kurspreis ist bei Anmeldung, bzw. spätestens bei Kursbeginn zur Zahlung fällig.
4.6 Der Teilnehmer kann seiner Zahlungsverpflichtung per Barzahlung oder per EC-Karte nachkommen. 

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Divers und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch den Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich das Divers vor, den gesamten Kurspreis einzubehalten.
5.3 Muss der Teilnehmer einen Kurs aus gesundheitlichen Gründen abbrechen (Nachweis durch tauchsportärztliches Attest), erfolgt keine Rückerstattung von bereits in Anspruch genommenen Kursleistungen. Die Festlegung der Höhe einer Rückerstattung von noch nicht in Anspruch genommenen Kursleistungen obliegt dem Divers. Bereits freigeschaltete digitale Kits von SSI, IDDA und PADI werden nicht zurückerstattet. Zusätzlich fällt eine Storno- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € an.
5.4 Muss der Teilnehmer einen laufenden Kurs aus gesundheitlichen Gründen unterbrechen (Nachweis durch tauchsportärztliches Attest) und möchte er den Kurs zu einem späteren Zeitpunkt nach erneuter Tauchtauglichkeit weiter fortführen, so kann er die fehlenden Teile des Kurses innerhalb von 6 Monaten kostenlos nachholen. Liegt die letzte Kurseinheit mehr als 12 Monate zurück, muss der Teilnehmer einen komplett neuen Kurs absolvieren. Die Kosten hierfür hat der Teilnehmer zu tragen.
5.5 Für Tauch-Schnupperkurse des Divers gelten folgende Stornobedingungen: Bis sieben Tage vor Kursbeginn ist eine Stornierung kostenlos möglich. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen wird der Kurspreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Tauchlehrer/die Tauchlehrerin (nachfolgend Dive Professional genannt) ist gegenüber dem Teilnehmer für die Dauer und im Rahmen des Kurses weisungsbefugt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Dive Professionals oder dessen Assistenten Folge zu leisten.
6.2 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung den Kurs nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf des Kurses nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich das Divers vor, den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. Bei einem  Ausschluss steht dem Teilnehmer kein Anspruch auf Rückerstattung des Kurspreises zu.
6.3 Fehlt der Teilnehmer zu einem oder mehreren vereinbarten Kurstermin(en), werden hieraus resultierende Zusatztermine vom Divers wie folgt an den Teilnehmer berechnet: je Theorie-Einheit 50,00 €, je Pool-Einheit (1 Tauchgang) 50,00 €, je Freiwasser-Einheit (ein Tauchgang) 75,00 €.
6.4 Das Divers übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände und Wertgegenstände.
6.5 Aus hygienischen Gründen wird ABC-Ausrüstung (Maske, Schnorchel, und Füßlinge) vom Divers nicht als Leihausrüstung zur Verfügung gestellt. Jeder Tauchschüler benötigt seine einige ABC-Ausrüstung.
6.6 Leihausrüstung muss vom Teilnehmer sorgsam behandelt werden. Der Teilnehmer ist für die vollständige Rückgabe aller von ihm ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände verantwortlich. Der Dive Professional ist umgehend zu informieren, falls Ausrüstung während des Kurses beschädigt oder verloren wurde.
6.7 Leihausrüstung ist nicht durch das Divers versichert. Der Teilnehmer haftet selbst für eventuell entstandene Schäden an der Leihausrüstung und muss verlorene, mutwillig oder fahrlässig zerstörte Ausrüstung ersetzen.
6.8 Die  „Standardverfahren für sicheres Tauchen“ sind vom Teilnehmer bei jeder Kursaktivität im Wasser anzuwenden.
6.9 Die Teilnahme an einem Tauchkurs kann abhängig von dem jeweiligen Kursinhalt physisch und / oder psychisch anstrengende Aktivitäten beinhalten. Daher muss der Teilnehmer dem Divers bis spätestens zur ersten Kursaktivität im Wasser ein gültiges tauchsportärztliches Attest vorlegen.
6.10 Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Dive Professional berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen. Daraus resultierende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
6.11 Bei erkennbaren gesundheitlichen / psychischen Problemen ist der Dive Professional berechtigt, den betreffenden Teilnehmer vom Kurs auszuschließen.
6.12 Die Teilnahme an den vom Divers angebotenen Tauchkursen erfolgt stets auf eigene Gefahr.
6.13 Tauchkurse sind nie ohne Restrisiko. Das Divers empfiehlt daher ausdrücklich den Abschluss einer Tauchunfallversicherung (z. B. bei DAN).
6.14 Der Teilnehmer muss zum Erlangen der Brevetkarte alle Leistungsanforderungen des jeweiligen Kurses erfüllen. Es besteht keinerlei Anspruch auf die Aushändigung einer Brevetkarte nur aufgrund der Bezahlung der Kursgebühr.

7. Bildnutzung/ Datennutzung/ Datenschutz

7.1 Der Teilnehmer willigt ein, dass er während des Tauchkurses fotografiert und diese Fotografien im Rahmen der Vermarktung des Divers unentgeltlich verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
7.2 Der Teilnehmer willigt ein, dass seine Kontaktdaten zum Zwecke der Vertragsabwicklung sowie zur Pflege der Geschäftsbeziehung vom Divers  verarbeitet, gespeichert und genutzt werden dürfen. Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer verpflichtet sich das Divers, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Der Teilnehmer kann die Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen. Hat er die Einwilligung widerrufen, findet eine Datennutzung nach diesem Absatz nicht statt.

8. Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9. Gerichtsstand
9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Divers.

10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
10.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
10.3 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

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